Anwalt für Sozialrecht in Greifswald

Zweifel bei der Berechnung Ihrer Rentenansprüche oder Zuschüssen?

Sie haben Ansprüche gegenüber dem gesetzlichen Versicherungssystem und möchten diese durchsetzen? Ihnen wird Krankengeld nicht gewährt oder eine Rehabilitationstherapie nicht bewilligt? Sie haben Zweifel hinsichtlich der korrekten Berechnung Ihres Hartz-IV-Satzes? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Sozialrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Greifswald zu geben.

Lassen Sie sich helfen: Das Sozialrecht ist ein extrem komplexes Rechtsgebiet und ist für Laien immer weniger zu durchschauen. Ihre Ansprüche sind es wert, von einem kompetenten Fachanwalt für Sozialrecht geprüft und durchgesetzt zu werden! Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner für Sozialrecht. Kontaktieren Sie mich als erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht in Greifswald.

Warum es wichtig ist, sich im Bereich Sozialrecht beraten zu lassen? Das Sozialrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem zentralen Rechtsgebiet entwickelt. Es reicht vom Recht der sozialen Absicherung des Lebensunterhalts über die Absicherung in speziellen Lebenssituationen bis zur gesetzlichen Sozialversicherung. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Sozialrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Greifswald eine umfassende Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten.

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Leider kommt es immer wieder vor, dass dringend benötigte und notwendige Hilfen nicht bei den Antragsstellern ankommen. Das Sozialrecht und die tatsächliche Lebenswirklichkeit klaffen weit auseinander und komplizierte Zuständigkeiten und schwer verständliche Anträge machen es nicht leicht, zu seinem Recht zu kommen.

Sozialrecht ist ein Rechtsgebiet mit besonderer Komplexität, das Feingefühl von einem Anwalt für Sozialrecht erfordert. Hier ist Fachwissen gepaart mit Fingerspitzengefühl gefragt, da es um Ihr Leben und Ihren Lebensunterhalt geht. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Sozialrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung sozialrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Greifswald kompetent in allen Bereichen des Sozialrechts.

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Ich helfe bei allen Fragen des Sozialrechts

Falsche Bescheide sind keine Ausnahme! Fehlerhafte Antworten und Berechnungen vom Jobcenter, der Krankenkasse oder der Bundesagentur für Arbeit sind nicht selten und die Ermessensentscheidungen der Leistungsträger oft nicht nachvollziehbar. Und so kommt es häufig zu Streit um den Leistungsbezug gegenüber den Krankenkassen, Sozialversicherungs- und Rententrägern, der Agentur für Arbeit, aber auch den gesetzlichen Unfallkassen und den Pflegekassen.

Dazu kommt, dass das Sozialrecht sehr schnelllebig und mit permanenten Änderungen der gesetzlichen Regelungen zu rechnen ist. Lassen Sie sich im Dickicht der unterschiedlichen Gesetze in Ihrem Kampf gegen die Fachbehörden von einem geschulten Rechtsanwalt unterstützen. Als Fachanwalt für Sozialrecht weiß ich, dass es in den meisten Fällen existenzielle Bedeutung für Sie und Ihre Familie hat.

Rufen Sie mich an, wenn

  • Sie Probleme mit der Feststellung des Pflegegrades und Konflikte mit der Krankenkasse haben.
  • die Kasse das Krankengeld nicht so lange zahlt, wie es erforderlich ist.
  • die Kasse die Kosten für den pflegebedingten Umbau der Wohnung oder des Hauses nicht übernimmt.
  • die Pflegeversicherung einen viel zu geringen Pflegegrad anerkennt.
  • Es um Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder auf Grundsicherung geht.
  • die Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente nicht gezahlt wird, da Sie angeblich weiterhin Vollzeit arbeiten können.
  • Ihnen Hilfsmittel verweigert werden.
  • Sie Rentenversicherungsfragen haben.
  • Fragen zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auftauchen.
  • Sie sich mit der Rentenversicherung um die Erwerbsminderungsrente streiten.
  • es um Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld II geht.
  • es Probleme bei der Feststellung des Grades der Behinderung (Schwerbehindertenrecht) gibt.

In allen Fällen, die das Sozialrecht betreffen, berate ich meine Mandanten in der Kanzlei in Greifswald engagiert und transparent. Ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Sozialrecht in Greifswald jederzeit zur Seite und unterstütze Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern durchzusetzen. Egal, ob es um Ihren Anspruch auf Krankengeld, eine Unfall- oder Erwerbsminderungsrente oder um die Anerkennung Ihrer Behinderung geht – als Fachanwalt für Sozialrecht in Greifswald setze ich es entschlossen durch. Auch wenn sich die Gegenseite querstellt. Ihr Anspruch ist meine Herausforderung.

Zusätzlich stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Greifswald mit unserer Expertise in den Rechtsgebieten ArbeitsrechtBaurechtErbrechtFamilienrechtMedizinrechtMietrechtSozialrechtStrafrechtVerkehrsrechtVersicherungsrecht und Vertragsrecht beratend zur Seite.

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Themen im Sozialrecht

Arbeitslosengeld I

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für den betroffenen Arbeitnehmer oft ein sehr unangenehmes Ereignis. Dennoch werden die meisten Menschen im Laufe ihres Lebens irgendwann einmal davon betroffen sein. Was viele dabei nicht wissen, ist, dass Ihnen womöglich gar für einen gewissen Zeitraum die Auszahlung des Arbeitslosengelds I vom Arbeitsamt gesperrt wird. Wenn Sie beispielsweise selbst gekündigt oder gegen die in Ihrem Arbeitsvertrag festgehaltenen Rechte und Pflichten verstoßen haben. Lassen Sie sich von der Kompetenz und Professionalität meiner Kanzlei für Sozialrecht in Greifswald überzeugen und kontaktieren Sie mich als Ihren Anwalt, wenn Sie Hilfe bei sozialrechtlichen Streitigkeiten benötigen.

Im Falle einer Kündigung aus Eigeninitiative erfolgt meistens eine Sperrung von 12 Wochen bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes.

Sollte jedoch ein bedeutsamer Grund für die Eigenkündigung vorliegen, kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden. Oft kann es allerdings vorkommen, dass das Arbeitsamt Ihrer Argumentation nicht folgt. Wenden Sie sich daher unbedingt frühzeitig an einen Anwalt, der Lösungen für Sozialrecht und mögliche Strategien mit Ihnen bespricht.

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Aber auch bei Kündigungen, die durch den Betrieb ausgesprochen werden, kann es passieren, dass gegen Sie eine Sperrzeit für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes verhängt wird.

Dieser Fall tritt dann ein, wenn Ihnen aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wurde. Das bedeutet, dass Sie aus rechtlicher Sicht eine Mitschuld an der Kündigung tragen. Nur selten ist die Lage aber so eindeutig, wie vom Unternehmen dargestellt. Wenden Sie sich zeitnah an einen Rechtsanwalt in meiner Kanzlei in Greifswald, der kompetente Beratung und Vertretung im Sozialrecht bietet, um die Kündigung anzufechten. Alternativ hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt dabei, gegen die Sperrzeit des Arbeitsamts Einspruch einzulegen und Ihnen somit zu Ihren Ansprüchen zu verhelfen.

Arbeitsunfälle

Sie haben auf der Arbeit oder dem Weg dahin einen Unfall erlitten? Der Ihnen entstandene Schaden sorgt für eine Beeinträchtigung Ihrer Leistungsfähigkeit und Lebensqualität? In solchen Momenten greift die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft. Zumindest sollte sie das. Bevor Ihnen jedoch Versicherungsleistungen bewilligt werden, erfolgt eine genaue Prüfung des Unfallvorganges durch einen Gutachter der Berufsgenossenschaft. Diese ist für die Entscheidung über die Gewährung der Leistungen der Unfallversicherung zuständig. Nicht selten kommt es vor, dass das Gutachten zu einer anderen Einschätzung gelangt, als Sie für sinnvoll erachten.

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Wenn das passiert, ist es ein kluger Schritt, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen ausführlich erklären, welche rechtlichen Optionen Ihnen zur Verfügung stehen und wie die beste Vorgehensweise aussieht. Ich übernehme die Organisation des Widerspruchsverfahrens gegen das erste Gutachten und wähle gemeinsam mit Ihnen einen Zweitgutachter aus, der Ihren Arbeitsunfall noch einmal genau untersucht. Daraus kann im Idealfall eine Bewilligung oder Änderung der Ihnen gewährten Versicherungsleistungen resultieren, die besser auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. In Gesundheitsfragen ist es wichtig, nichts dem Zufall zu überlassen. Ich unterstütze Sie mit allen Kräften dabei, dass ein Arbeitsunfall nicht auch noch zu einer juristischen Belastung für Sie wird.

Berufsgenossenschaft

Wer je einmal auf dem Weg zu Arbeit oder am Arbeitsort selbst einen Unfall erlitten hat, wird zwangsläufig nähere Bekanntschaft mit der Berufsgenossenschaft gemacht haben. Diese entscheidet darüber, ob – und falls ja, in welcher Höhe – Ihnen Leistungsansprüche der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen. Dieser Entscheidung geht ein ärztliches Gutachten voraus, das eine Einschätzung über das Ausmaß der Ihnen widerfahrenen Schäden liefert. Nicht selten kommt es allerdings vor, dass Ihrem Antrag für Leistungen der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang stattgegeben wurde. In einer solchen Situation sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht wenden.

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Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut und es gehört zu den erklärten Zielen von mir als Rechtsanwalt, dass ich Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche verhelfe. Ich lege in Ihrem Auftrag Widerspruch gegen das von der Berufsgenossenschaft erstellte Gutachten ein und beauftragen gegebenenfalls einen Zweitgutachter, der Ihren Fall noch einmal genau analysiert. Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt kann Ihnen in Fällen, in denen Sie sich von der Berufsgenossenschaft ungerecht behandelt fühlen, wahre Wunder bewirken. Überlassen Sie Ihre Gesundheit nicht dem Gutdünken anderer, sondern behalten Sie die Ihnen zustehende Kontrolle.

Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegenüber der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Wer auf die Unterstützung der Krankenversicherung oder Pflegeversicherung angewiesen ist, befindet sich oft in einer wirtschaftlichen sowie persönlichen Notsituation. Leider tragen Versicherungsdienstleister dieser Situation nicht immer angemessen Rechnung und verweigern die Gewährleistung notwendiger Leistungen. Ob komplett oder nur teilweise, spielt für Sie am Ende nur eine untergeordnete Rolle, denn Ihre Bedürfnisse werden in jedem Fall ungerechtfertigt vernachlässigt. Grund genug, einen Rechtsanwalt in Greifswald mit der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche zu beauftragen.

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Ich bin kampferprobt in der Auseinandersetzung mit Kranken- und Pflegeversicherern und weiß, welche juristischen Möglichkeiten ich anwenden kann, um Sie zu Ihrem Recht zu bringen. In Ihrem Auftrag lege ich Widerspruch gegen bestehende Gutachten ein und berufe gegebenenfalls einen Zweitgutachter, der Ihre Bedürfnisse besser berücksichtigt. Wenn wichtige Versicherungsleistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung nicht bei Ihnen ankommen, kann das schnell zu einer wirtschaftlichen und emotionalen Belastung führen, die Sie zu überwältigen droht. Dazu wird es mit meiner Hilfe nicht kommen. Ich setze mich dafür ein, dass Sie sich vollends auf Ihre Gesundheit und Rehabilitation konzentrieren können, während ich den Kampf für Ihre Leistungsansprüche führe.

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Erwerbsminderungsrente

Sie sind als Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht oder nur teilweise in der Lage, einer geregelten Erwerbstätigkeit nachzugehen?

Für solche Fälle wurde die Option der Erwerbsminderungsrente geschaffen. Dabei lassen sich drei Fälle unterscheiden:
1. Rente wegen voller Erwerbsminderung
2. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
3. Berufsunfähigkeitsrente

Es kann vorkommen, dass Rentenversicherungsunternehmen Ihre Ansprüche zurückweisen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, mich als Anwalt der Kanzlei in Greifswald als Ansprechpartner rund um das Sozialrecht an der Seite zu wissen, der den Kampf für Ihre Ansprüche übernimmt.

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Damit Sie nicht den Überblick verlieren, in welche Kategorie der Erwerbsminderungsrente Sie fallen, haben wir die Kriterien hier kurz zusammengefasst:

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Dieser Fall tritt ein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig zu sein.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Wenn Sie imstande sind, mindestens drei aber maximal sechs Stunden pro Tag zu arbeiten, können Sie Anspruch auf teilweise Erwerbsminderung haben.

Berufsunfähigkeitsrente

Seit 2001 existiert diese Form der Erwerbsminderungsrente nur noch in Ausnahmefällen. Das bedeutet: Wenn Sie ein Versicherter sind, der vor dem 02.01.1961 geboren wurde, besteht möglicherweise ein Anspruch auf eine „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“. Das bedeutet, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihren aktuellen oder einen vergleichbar zumutbaren Beruf für länger als 6 Stunden auszuüben.

Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Konditionen und Details haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Gesetzliche Unfallversicherung

Sie haben auf Ihrer Arbeit einen Unfall erlitten und einen Schaden davongetragen? Dies ist der Moment, in dem die gesetzliche Unfallversicherung zum Tragen kommt. Denn wer auf der Arbeit oder den Weg dahin einen Unfall erleidet, erhält in der Regel einen Anspruch auf Leistungen zur Schadensminderung. Allerdings ist der theoretische Idealprozess von einem Unfall und anschließendem Erhalt von Leistungen in der Realität oftmals nicht gegeben. Zuvor steht eine Prüfung des Unfallhergangs sowie der möglichen Folgeschäden an. Erst nach Abschluss dieser Untersuchung erhält der Geschädigte gegebenenfalls Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Leider kann es vorkommen, dass die Unfallprüfung durch die Berufsgenossenschaft entscheidet, dass kein oder nur ein geringer Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung besteht. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt als Ihren Ansprechpartner für Sozialrecht unserer Kanzlei in Greifswald zu wenden.

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Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung decken ein breites Spektrum ab. Dabei kann es sich um präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Erkrankungen und Unfällen handeln, aber auch um Leistungen zur Rehabilitierung des Geschädigten. Auch die Zahlung von Renten aufgrund von Erwerbsminderung oder für Hinterbliebene kann mit in diesen Aufgabenbereich fallen.

Vordergründig ist allerdings stets die Rehabilitierung des Geschädigten zu unterstützen. Welche Leistungen dafür notwendig sind, kann jedoch im Einzelfall zu abweichenden Meinungen zwischen Versicherer und dem Geschädigten führen. Wenn Sie der Ansicht sind, größere Leistungsansprüche der Unfallversicherung zu benötigen, als diese zu genehmigen bereit ist, dann zögern Sie nicht, sich an einen Rechtsanwalt als Ihren Ansprechpartner für Sozialrecht zu wenden. Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut und wir unterstützen Sie gerne dabei, zurück zu alter Stärke zu finden, indem wir Ihre Ansprüche mit Nachdruck vertreten.

Grad der Behinderung und Schwerbehinderung

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen durch eine Krankheit oder einen Unfall eine Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder mentalen Leistungsfähigkeit erfahren, wird von einer Behinderung gesprochen. Dabei variieren der Grad der Schwere der Behinderung und die damit einhergehende Beeinträchtigung.

In kritischen Fällen kann es passieren, dass Sie oder Ihre Angehörigen als schwerbehindert gelten. Eine Schwerbehinderung gilt ab einem Grad der Behinderung von 50.

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Sollte durch das zuständige Versorgungsamt eine Schwerbehinderung bei Ihnen oder Ihren Angehörigen festgestellt werden, besteht das Recht auf einen Schwerbehindertenausweis.

Schwerbehinderte Menschen verfügen über einen besonderen Kündigungsschutz, der einer Zustimmung des zuständigen Integrationsamts bedarf. Außerdem haben sie Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubswoche und viele weitere Erleichterungen im allgemeinen Leben im Vergleich zu Arbeitnehmern ohne Behinderung .

Eine Behinderung ist oft mit einer Beeinträchtigung der gewohnten Lebensführung verbunden. Als Rechtsanwalt meiner Kanzlei in Greifswald kann ich Ihnen als Ansprechpartner rund um das Sozialrecht das Leben etwas erleichtern und mögliche aufkommende Fragen umfassend beantworten sowie Hilfe bei der Antragstellung zur Feststellung des Grads der Behinderung liefern.

Grad der Behinderung und Schwerbehinderung / Merkzeichen

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen durch eine Krankheit oder einen Unfall eine Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder mentalen Leistungsfähigkeit erfahren, wird von einer Behinderung gesprochen. Dabei variieren der Grad der Schwere der Behinderung und die damit einhergehende Beeinträchtigung.

In kritischen Fällen kann es passieren, dass Sie oder Ihre Angehörigen als schwerbehindert gelten. Eine Schwerbehinderung gilt ab einem Grad der Behinderung von 50.

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Sollte durch das zuständige Versorgungsamt eine Schwerbehinderung bei Ihnen oder Ihren Angehörigen festgestellt werden, besteht das Recht auf einen Schwerbehindertenausweis.

Schwerbehinderte Menschen verfügen über einen besonderen Kündigungsschutz, der einer Zustimmung des zuständigen Integrationsamts bedarf. Außerdem haben sie Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubswoche und viele weitere Erleichterungen im allgemeinen Leben im Vergleich zu Arbeitnehmern ohne Behinderung .

Eine Behinderung ist oft mit einer Beeinträchtigung der gewohnten Lebensführung verbunden. Als Rechtsanwalt meiner Kanzlei in Greifswald kann ich Ihnen als Ansprechpartner rund um das Sozialrecht das Leben etwas erleichtern und mögliche aufkommende Fragen umfassend beantworten sowie Hilfe bei der Antragstellung zur Feststellung des Grads der Behinderung liefern.

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Krankengeld

Sie sind gesetzlich krankenversichert, doch Ihre Krankenkasse verweigert die Zahlung von Krankengeld? Gerade bei Selbstständigen, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, kann eine krankheitsbedinge Erwerbsunfähigkeit zu einem großen Problem werden. Insbesondere dann, wenn die Krankenkasse keine Bereitschaft zur Zahlung des Ihnen zustehenden Krankengeldes zeigt. Grund genug, um sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Ihren Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse durchsetzt. Ich bin Ihr Ansprechpartner für Sozialrecht!

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Grundsätzlich verfügt jeder gesetzlich Krankenversicherte über einen Krankengeldanspruch, wenn er sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, das länger als vier Wochen andauert und anschließend arbeitsunfähig erkrankt. Alternativ greift der Krankengeldanspruch, sobald das Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes vom sechs Wochen erreicht ist und die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht.

Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, müssen belegen, dass ihr Einkommen durch die Krankheit wegbricht, damit der Anspruch auf Krankengeld genehmigt wird. Hierbei kann es passieren, dass die Krankenkasse Ihren Anspruch nicht anerkennt. Als Anwalt in Greifswald helfe ich Ihnen dabei gerne weiter.

Krankenversicherung / Pflegeversicherung

Sie denken über den Wechsel von einer gesetzlichen in die private Krankenversicherung nach? Oder Sie wollen Ihre private Krankenversicherung auflösen und zurück in die gesetzliche? In beiden Fällen gibt es rechtliche und finanzielle Aspekte zu beachten, über die Sie ein Rechtsanwalt aufklären kann. Verlassen Sie sich im Sozialrecht lieber auf die Beratung und Erfahrung eines kompetenten Rechtsanwalts.

Doch auch bei Problemen mit Versicherungsleistungen lohnt die Beratung durch einen Rechtsexperten.

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Nicht selten kommt es vor, dass ärztliche Dienstleistungen nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse übernommen werden. Solche Entscheidungen sollten Sie nicht widerstandslos hinnehmen, sondern den Rat eines Rechtsanwaltes als Ansprechpartner für Sozialrecht in Greifswald aufsuchen. Dieser kann Ihnen fachkundig erklären, ob und welche Möglichkeiten Sie haben, um gegen die Entscheidung Ihrer Krankenkasse vorzugehen. Ich setze uns dafür ein, dass Ihr Gang zum Arzt nicht mit einem bösen Erwachen beim Anblick der Behandlungskosten verbunden ist.

Rentenbescheid prüfen

Ihnen erscheint die Höhe Ihrer monatlichen Rente verdächtig niedrig? Hier kann es sich um einen Fehler bei der Berechnung der Höhe Ihrer Rente handeln! Solche Irrtümer passieren immer wieder, weshalb es umso wichtiger ist, dass Sie Ihren Rentenbescheid gewissenhaft prüfen lassen. Damit dabei keine Details übersehen werden, kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Sozialrecht für die Prüfung zu beauftragen.

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In der Regel lässt sich Ihr Rentenbescheid auf Basis von zwei Faktoren prüfen:

Einerseits ist der Versicherungsverlauf relevant. Das bedeutet, dass Sie den Rentenbescheid mit den Versicherungsbescheinigungen Ihres Arbeitgebers vergleichen können. Dabei fallen Unregelmäßigkeiten bei der Übernahme von Bruttolöhnen und Zeiten auf, die zu einem fehlerhaften Rentenbescheid führen.

Außerdem ist es wichtig, alle aufgeführten Fehlzeiten zu überprüfen. Darunter fallen Zeiten, die Sie in Studium, Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit, Kindererziehung, Schulausbildung oder beruflicher Ausbildung verbracht haben. Auch hier kann eine ungenaue Berechnung zu einem inkorrekten Rentenbescheid führen, weshalb eine genaue Prüfung umso wichtiger ist. Wenn Sie Fragen dazu haben oder fachkundiger Unterstützung bei der Prüfung bedürfen, dann bin ich Ihr Ansprechpartner für Sozialrecht in Greifswald. Gerne helfe ich Ihnen bei der Prüfung Ihrer Rentenbescheide weiter!

Statusfeststellungsverfahren

Hinter diesem Begriffsungetüm verbirgt sich ein sehr nützlicher Prozess. Das Statusfeststellungsverfahren ermöglicht der gesetzlichen Sozialversicherung, einen verbindlichen Status von Personen festzustellen. Das bedeutet, es wird festgestellt, ob sich die jeweilige Person in einem Angestelltenverhältnis befindet oder selbstständig tätig ist. Außerdem kann mittels dieses Verfahrens herausgefunden werden, ob eine Person über den Status des mithelfenden Ehegatten (auch als familienhafte Mithilfe bezeichnet) verfügt. Ebenfalls wichtig: Mit einem Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) lässt sich eine Scheinselbstständigkeit vermeiden.

Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Prozesse unterscheiden, die zu einem Statusfeststellungsverfahren führen können.

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Eine Möglichkeit stellt das Anfrageverfahren gemäß § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV dar. Dadurch wird es einem Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständigen oder einem Auftraggeber ermöglicht, ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten. Das ist insbesondere dann sehr hilfreich, wenn der sozialrechtliche Status der zu begutachtenden Person nicht abschließend geklärt ist. Damit im Zuge der Antragstellung keine Fehler passieren, helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Sozialrecht bei der Beantragung des Statusfeststellungsverfahrens gerne weiter.

Zusätzlich kann es passieren, dass die zuständige Krankenversicherung ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV einleitet. Dazu kann es kommen, wenn auf Basis der Arbeitgebermeldung gemäß § 28a SGB IV ersichtlich wird, dass der Angestellte ein Ehegatte, ein Lebenspartner oder ein direkter Nachkomme des Arbeitgebers ist. Ebenfalls kann das Verfahren eingeleitet werden, wenn einer der drei soeben genannten Punkte zutrifft und der Angestellte ein geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist.

Sollte es dazu kommen, kann juristischer Beistand eine sinnvolle Option sein, um die weitere Vorgehensweise während des Statusfeststellungsverfahrens zu überlegen. Sprechen Sie mich dazu gerne an.

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Sven Diedering, Rechtsanwalt in Greifswald
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